Donnerstag, 16. Januar 2014

Wlan Antrag vom Sept. 2013: Erfolg mit Stimmenmehrheit 15 01 2014


Eines vorweg:  Keiner möchte den Ort mit Wlan Hotspots zupflastern wie es der Bürgermeister in seinem Sachverhalt beschrieben hat - 12 Stück ! ( siehe unten ).  Jedem von uns ist bewusst, das die Kehrseite der Medaille die noch nicht absehbaren Folgen der Strahlenbelastung von Umts bis Wlan , von Überlandleitung bis Radonstrahlung aus der Erde, ist.

Aber:
Die Realität zeigt auch das wir uns dem Markt und der Entwicklung in Sachen Kommunikation auch als Kommune stellen müssen und mit diesem Thema auseinandersetzen müssen.
Da wir gerade in Oberammergau mit dem Thema Strahlenbelastung / Funkantennen etc. schon lange und ausgiebig gestritten und diskutiert haben, bin ich etwas enttäuscht, das seitens des Bürgermeisters hier so einseitig negativ der Sachverhalt dargestellt wird.
Wieder zeigt der Bürgermeister, das er nicht neutral und moderierend tätig ist, sondern eine vorgefasste Meinung "im Deckmantel der Neutralität" verpackt und als Sachverhalt präsentiert.



Ich finde, um sich ehrlich mit einem Thema auseinandersetzen zu können, sollten beide Seiten gesehen werden.
+ Der Mehrwert für Gäste steht ausser Frage.
+ Wir machen unseren Ort ein Stück weit zukunftstauglicher.
+ Ein Hotspot am Passionstheater würde z.B. die Möglichkeit eröffnen, bei geschlossenen Türen eine virtuelle Tour vor Ort anzusehen
+ Ein Hotspot im Schwimmbad würde auch das Schwimmbad ein Stück weit attraktiver machen.
+ soweit ein privater Betreiber ( z.B. Telekom oder Kabel Deutschland ) ins Boot geholt wird entzünden der Gemeinde fast keine Kosten, ein 100%iger Haftungsausschluss und keine Betriebs bzw. Personalkosten.
- Das Thema Strahlung ist ein reales Problem für einen Teil der Bürgerschaft.
- soweit es die Gemeinde selbst machen würde, kämen entsprechende Kosten und Haftungsfragen auf Sie zu.
- Als Erholungsort kann auch darauf verzichtet werden, da der Gast eher Ruhe und kein Internet überall will.

Die Mehrheit des Gremiums teilte die ersten Argumente, somit ist die Verwaltung nun beauftragt, mit einem privaten Betreiber ( Telekom / Kabel Deutschland ) zu verhandeln um an folgenden Standorten  einen Hotspot zu errichten:
1. Schwimmbad - Thekenbereich
2. Passionstheaterplatz
3. Max Streibl Platz

Es gibt bereits zwei Telekom Hotspots in Oberammergau
1. Ammergauer Haus ( seitens Ammergauer Alpen initiiert und erfolgreich eingeführt )
2. Telefonzelle Rathaus ( neben meinem Wohnhaus, ich bin nicht glücklich über diesen Standort, aber das ist eben dem Wandel geschuldet.)

Für mich ist dieser Beschluss, ein gut überlegter Schritt in die richtige Richtung, weitere - gerade der kabelgebundene Breitbandausbau in Oberammergau müssen folgen.

Michael Fux






Amt: Geschäftsleitung Datum: 09.01.2014


1          X      Offentlich                   



Gremium        Gemeinderat                                 Sitzung am     15.01.2014                TOP 4


Betreff
Errichtung von Hot Spots an öffentlichen Plätzen




Sachverhalt:
Mit Mail vom 25.09.2013 wurde von Gemeinderatsmitglied Michael Fux der Antrag gestellt, die Installation von WLAN-Hotspots durch die Gemeinde an öffentlichen Plätzen zu überprüfen. Die Thematik wurde daraufhin thematisiert und möglichst nach allen Seiten beleuchtet.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass es zunächst einfach und verlockend klingt, einen Hotspot zu betreiben. Um Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen diesen Service anbieten zu können, gilt es jedoch einige Hürden zu überwinden.
Technische Kosten, der administrative Aufwand, die gesetzliche Haftung und die Gesundheitsrisiken für die näheren Anwohner sind vorab festzustellen.

Kosten
Das Anbieten eines Hotspots bringt gesetzliche Risiken für den Anbieter mit sich und fordert eine aufwendige Installation. Pro Zugangspunkt kann bei relativ einfach gehaltener Installation von einmaligen Einrichtungskosten in Höhe von 1.200,- bis 1.500,- ausgegangen werden. Die monatlichen Kosten pro Zugangspunkt belaufen sich, je nach Verbindungsgeschwindigkeit, auf ca. 50,- pro Monat.
Für automatisierte Einrichtungen, wo der administrative Aufwand kleiner ist, sind die Einrichtungskosten weit höher anzusetzen (z.B. bei Zugangsverwaltung mit Accounterstellung per SMS wären schon  bis zu 5.000,- Einrichtungskosten pro Hotspot sowie höhere monatliche Kosten möglich).

Administrativer   Aufwand
Ohne automatisierte Benutzererstellung ist der administrative Aufwand für ein Dutzend Hotspots in etwa eine Vollzeitstelle.

Haftung
Die gesetzliche Vorratsdatenspei cherung verpflichtet die Anbieter von Internetzugangsdiensten, also auch Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots, zur Speicherung der Verkehrsdaten zum Zwecke der Strafverfolgung. Unternimmt der Betreiber des WLAN-Hotspot keinen zumutbaren Aufwand um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen, so begibt er sich in Störerhaftung und haftet für die von Dritten begangenen Rechtsverletzungen.
Um eventuellen Ansprüchen  aus dem Weg zu gehen, müssen die Nutzer des WLAN-Hotspot
identifiziert und die gesamten Verkehrsdaten protokolliert werden. Hierzu benötigt man an jedem Hotspot eine relativ aufwendige Installation, nicht nur einen Zugangsrouter, sondern auch einen extra Server der die Protokollierung übernimmt.
Problematisch ist aus diesen Gründen ein Hotspot ohne jegliche Zugangskontrolle . Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, muss eine Benutzeridentifizierung erfolgen. Hierzu müsste jeder Gast, selbst wenn der WLAN Zugang kostenlos ist, sich zuerst einen Benutzerzugang erstellen lassen. Dadurch ist ein sehr hoher administrativer Aufwand gegeben, es müssen die Personalien überprüft werden {bei Angabe falscher Personalien haftet der Betreiber im Falle einer Online-Straftat des Nutzers) und ein Benutzerzugang vergeben werden.


Manche Anbieter nutzen dazu eine automatisierte Benutzererstellung, in der per WLAN eine Seite erreicht wird, mit deren Hilfe sich der Nutzer unter Angabe einer Handynummer einen Zugang erstellen lassen kann. In dem Fall erhält man seine Zugangsdaten per SMS und der Inhaber der Mobilfunknummer haftet für den Benutzerzugang, falls falsche Personalien hinterlegt wurden. Eine derartige Installation bringt jedoch hohe Anschaffungskosten mit sich.

Die Rechtsprechung zu diesem Thema ist widersprüchlich. Aus diesem Grund lassen sich keine verbindlichen Aussagen treffen, wie sich die Gemeinde vor entsprechenden Ansprüchen schützen könnte. Also selbst mit umfangreicher Zugangsdatenspei cherung ist eine Haftung bei Rechtsverstößen nicht ausgeschlossen.

Gesundheitsrisiko

Die Gesundheitsrisiken durch hochfrequente Strahlung sind gerade in unserem Ort doch recht bekannt und sollten aus diesem Grund mit jedem Anwohner in Nähe des Hotspots abgeklärt werden. Die Sendeleistung eines hotspot-tauglichen WLAN Gerätes übersteigt die Sendeleistung normaler WLAN Router.







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