Dienstag, 12. Juli 2011

Bürgerentscheid-Ammergauer Haus: Eine unbedeutende aber feine Richtigstellung zum Bürgerentscheid:


Hr. Alt Landrat Fischer hat im Zuge seines Wahlkampfes im Mai 2011  den Verkauf des Hauses „Schnitzlergasse 9“ in Frage gestellt und dies der Kommunalaufsicht, dem  Landratsamt,  zur Überprüfung vorgelegt. Dies wurde auch so in der Presse ( Münchner Merkur - Anfang Juni 2011 ) kommuniziert.
Mit dem Ziel, den Verkauf zu verhindern um einen eventuellen Rathausneubau an diesem Standort  zu ermöglichen. Die Stellungnahme  des Landratsamtes erreichte Ihn und die Gemeinde Oberammergau bereits am 16 06 2011.  Dies wurde mir von Verwaltungsseite am 07 07 2011 mitgeteilt und Auszüge des Schreibens im Wortlaut übermittelt.

Da ich selbst der Käufer bin, möchte ich die offenen Fragen des Alt Landrates gerne beantworten:, da er es selbst bis dato nicht getan hat:

Seine Äußerungen vom 31 05 2011:
Der Gemeinderat hat im nichtöffentlichen Teil derselben Sitzung die Veräußerung des Grundstücks Schnitzlergasse 9 (Rutzhaus) genehmigt.„Wenn der Bürgerentscheid erfolgreich ist, wovon ich ausgehe, beginnt die Suche nach Alternativlösungen.“ ( Zitat Dr. Fischer )
Frage 1:
Artikel 18a Abs. 9 der Bayerischen Gemeindeordnung lautet:
„Ist die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, darf bis zur Durchführung des Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht mehr getroffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden, es sei denn, zu diesem Zeitpunkt haben rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde hierzu bestanden.“
Ist diese Bestimmung verletzt worden? ( Zitat Dr. Fischer )

Antwort 1: Stellungnahme des Landratsamtes vom 16 06 2011:

„Gegenwärtige oder in absehbarer Zeit zu erwartende Bedürfnisse der Gemeinde werden durch die Veräußerung des bislang als Wohn- und Gewerbeobjekt genutzten Anwesens in der Schnitzlergasse 9 - zum aktuellen Verkehrswert/Marktwert - nicht offensichtlich beeinträchtigt (Art 18a Abs. 960).

Heißt im Klartext: Die Schnitzlergasse 9 hat mit dem Rathaus Umzug / Neubau / Umbau aktuell nichts zu tun.
Auch in der Vergangenheit war dieses Anwesen aus Gemeindesicht immer ein Wohn und Geschäftshaus. Die Bestrebungen von Gemeindeseite seit 1993 daraus ein Ärztehaus zu machen sind aufgrund mangelnder Bausubstanz nie komplett umsetzbar gewesen und so hat man sich zum Verkauf entschlossen.
Der „Architektenwettbewerb Siegerentwurf“ der 90er Jahre hatte lediglich die Flächen Schnitzlergasse 7 ( Schulhaus ) und Schnitzlergasse 5 ( Rathaus ) eingeplant, sollte einmal ein neues Rathaus entstehen.

Hier zu fordern „Wenn die Sanierung und Erweiterung des alten Rathauses sich als unwirtschaftlich erweist, werden vermutlich weitere Standorte untersucht, zu denen das Grundstück Schnitzlergasse 7 (Rutzhaus) gehört.“ ( Zitat Dr. Fischer )

Heißt im Klartext:  Wegreisen und neu bauen.
Hier stelle ich die Gegenfrage: Weshalb sollte die Gemeinde eine wertige Immobilie wegreißen  - ( welche Sie zum Marktwert verkaufen kann )– damit Wert vernichten,  um einen Neubau zu erwirken den Sie sich eventuell gar nicht leisten kann?
Aber Bitte, Alternative Standorte hat die Gemeinde mehr als Genug für den Fall eines Sieges von Hr. Dr. Fischer.


Frage 2:
Artikel 75 der Bayerischen Gemeindeordnung regelt die Veräußerung von gemeindlichem Vermögen.
Abs. 1 dieser Bestimmung lautet: „(1) 1 Die Gemeinde darf Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht, veräußern. 2 Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden.“
Hat die Gemeinde diese Vorschrift beachtet? ( Zitat Dr. Fischer )

Antwort 2: Stellungnahme des Landratsamtes vom 16 06 2011:
„Ein Verkauf unter Wert findet nicht statt (Art. 75 Abs. 1 GO)“

Heißt im Klartext:
Das seit knapp vier ! Jahren zum Verkauf stehende Haus wurde zum marktüblichen Preis verkauft. Grundlage war ein im Jahr 2008 seitens der Gemeinde in Auftrag gegebenes unabhängiges Wertgutachten.
Bereits im Januar 2011 hat ein Interessent aus Nordamerika den gleichen Kaufpreis geboten. Auch damals hat die Gemeinde dem Kauf zugestimmt, jedoch ist der Käufer dann abgesprungen.
Der erzielte Kaufpreis wurde  im Februar 2011 von Gutachterausschuss des Landratsamtes geprüft und für konform befunden. Dieser Kaufpreis wurde dann im Mai 2011 bestätigt.

Fazit :
Viel Rauch um Nichts  Beide Fragen sind am Thema klar vorbeigegangen und haben lediglich der Stimmungsmache für ein Bürgerbegehren gedient.
Als Käufer stelle ich mir schon die Frage: Weshalb hatte Hr. Dr. Fischer  beim Verkauf an einen Nordamerikaner im Februar keine Bedenken, wohl aber beim späteren Verkauf an einen Einheimischen zum exakt gleichen Preis.?
Weiterhin, weshalb ist ihm nicht daran gelegen,  die Antworten auf seine Fragen zu veröffentlichen. Seit nun über drei Wochen hätte er informieren können. 

Für mich gilt:
Ein Hauskauf ist eine Lebensentscheidung, welche Nichts mit einem Bürgerentscheid oder unserer Kommunalpolitik zu tun hat –  das ist meine Sicht als Privatmann.

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