Donnerstag, 10. März 2011

Der Umsatzsteuer Streit der Vermieter mit der OHG ( Gemeinde Oberammergau und das DER )



Der Termin zur Annahme des Schlichterspruches war der 08 03 2011.

Hier nochmals die Ausgangslage: ( ist ein wenig kompliziert )

Die Arrangement Verträge zwischen den Vermietern und der OHG zur Passion 2010 haben den Fall einer Mehrwertsteuersenkung nicht ausdrücklich vermerkt. Da nun bekannterweise am 01 01 2010 die ges. Mwst auf Übernachtungen von 19% auf 7% gesenkt wurde ( im Sinne der Chancengleichheit zu den Nachbarländern  und Schaffung von Arbeitsplätzen im Tourismusgewerbe durch Investitionen ), die OHG die Arrangementpreise hier nicht entsprechend gesenkt hat, sind nun 12% Mehreinnahmen auf der OHG Haben Seite, die natürlich lt. Gesetz den Vermietern zustehen muss. 
Dies eben die Meinung der Vermieter. Die OHG sieht das natürlich anders und beansprucht zumindest einen Teil der Summe für sich.
So kam es schon vor den Festspielen zu Reibereien zwischen der Geschäftsstelle, dem Bürgermeister und den Vermietern. Im Sinne einer optimalen Passionsdurchführung hat man sich auf einen Waffenstillstand bis nach der Passion geeinigt.
Es wurden im Herbst 2010 auf unterschiedlichsten Ebenen Gespräche geführt, wie nun der Kuchen entsprechend aufgeteilt wird.
Nicht nur die Vermieter pochen auf Ihr Recht, auch die deutschen Reisebüros fordern die Differenz ein, was theoretisch dazu führen könnte ( soweit beiden Seiten mit 100% der Forderungen bedient würden ) das die OHG hier sogar noch draufzahlen muss.
Man sieht, ein äußerst verzwicktes Thema.
Um hier ein weiteres Vorgehen vorzugeben, haben sich die Seiten darauf geeinigt, eine Mediation (ähnlich wie beim Thema Stuttgart 21 ) abzuhalten, um ein für alle Seiten neutrales und faires Ergebnis zu erzielen.

Dies da lautet:
40% der Forderungssumme für die Vermieter – Auszahlung sofort
40% der Forderungssumme für die OHG zur Begleichung der Forderungen der Reisebüros
20% der Forderungssumme (als Puffer der OHG) , für die Vermieter, soweit die 40% der OHG nicht aufgebraucht sind – Auszahlung in 2013.
Sprich, der Vermieter erhält maximal 60%, minimal 40%.

Ich betrachte das Thema nun von zwei Seiten:
Aus Sicht des Vermieters Fux:

Mit Zähneknirschen habe ich diesem Vorschlag zugestimmt, auch wenn ich weit mehr als die Hälfte des mir zustehenden Betrages verlieren kann.
Meine Gründe:
1.    Das Ansehen der Vermieter ist nicht durchweg positiv im Ort. Hier nun Maximalforderungen zu stellen würde uns Touristikern nicht gut zu Gesicht stehen- somit war für mich ein Vergleich immer die erste Wahl
2.    50% der Gelder, welche die OHG einbehalten wird, kommen der Gemeinde zu Gute, sprich dem Ort in dem ich lebe, somit auch indirekt mir.
3.    Die Risikoabwägung: Recht haben und Recht vor Gericht bekommen sind zwei paar Stiefel, natürlich steht auch hier der Totalverlust im Raum – somit lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach.
4.    Dieses Thema schnellstmöglich abzuschließen um sich wieder mit voller Kraft dem Geschäft widmen zu können.

Meines Wissens haben viele Vermieter dem Vergleichsangebot zugestimmt, Andere gehen den Klageweg, was auch Ihr gutes Recht ist und meinen vollen Respekt abverlangt.
Es wird auf alle Fälle ein Musterprozess in dieser Sache  erfolgen, da es Nichts Vergleichbares im Reise oder Zivilrecht bis dato gegeben hat.
Aktuell ist die erste öffentliche Verhandlung in München mit einem Vermieter zu Gunsten des Vermieters ausgegangen. Sicherlich wird hier seitens der OHG in Revision gegangen.

Aus Sicht des Gemeinderates Fux sehe ich die Gemeinde mit diesem Vergleich bestens gerüstet und gehe davon aus, das unterm Strich hier noch ein unverhoffter Geldsegen, in Form von nicht ausgeschöpften Forderungen der Reiseveranstalter, zu erwarten ist.
Hier wurde seitens der Verantwortlichen eine optimales Ergebnis für die OHG erzielt.


Michael Fux

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